Wissenswertes rundum den Rollerführerschein

Wenn der 16. Geburtstag endlich vor der Tür steht, wissen viele Jugendliche, dass sie sich ihren Traum vom Rollerführerschein erfüllen möchten. Was viele nicht wissen, sie können bereits mit 15,5 Jahren mit der Fahrschule beginnen und dürfen dann aber erst ab 16 Jahren selbstständig fahren. Vielen ist auch bewusst, dass damit nicht nur Spaß, sondern auch Kosten einhergehen. Aber wie hoch können diese genau ausfallen? Das und viel mehr Wissenswertes zum Thema Rollerführerschein wird im Folgenden präsentiert.

Den Rollerführerschein machen – Was bedeutet das eigentlich?

Behauptung: Roller und Mofa sind doch das Gleiche!

Auch, wenn viele Menschen davon ausgehen, ist diese Aussage falsch!

Die Unterschiede fangen bei der Leistungsfähigkeit an und hören bei der Sitzkapazität auf. Wer mehr über die Eigenschaften von Mofas erfahren möchte, kann sich auf der Unterseite zum Mofaführerschein informieren. Hier soll es nun darum gehen, welche Kriterien die Fahrzeuge, mit denen nach Erhalt des Rollerführerscheins gefahren werden darf, erfüllen.

Der Roller gilt als zweirädriges Kleinkraftrad, das maximal 45 Kilometer pro Stunde erreicht oder über einen elektrischen Betrieb mit nicht mehr 4 Kilowatt verfügt.

Der Rollerführerschein gehört zur Führerscheinklasse AM!

Hinweis: Zur Klasse AM gehören neben dem Roller noch viele weitere Fahrzeugvarianten, die mit dem Erwerb des AM-Scheins ebenfalls gefahren werden können!

Übersicht über weitere Fahrzeuge der Kategorie AM:

Fahrzeugtyp Wichtige Eigenschaften
Krafträder
  • optische Ähnlichkeit zum Fahrrad
  • Geschwindigkeit maximal 45 Kilometer pro Stunde
  • maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum
  • zweirädrig
Dreirädrige Kleinkrafträder
  • Maximale Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde
  • nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum
  • bei Elektromotor nicht mehr als 4 Kilowatt
Vierrädrige Kleinkrafträder
  • Das Leergewicht darf 350 Kilogramm nicht übersteigen
  • nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum
  • 45 Kilometer pro Stunde können nicht überschritten werden

Wer darf den Führerschein in der Klasse AM machen?

Alle Personen, die 15,5 Jahre sind dürfen mit der Fahrschule für die Klasse AM beginnen. Aber gefahren werden darf erst ab der Vollendung des 16. Lebensjahres.

Die praktische Prüfung darf einen Monat davor absolviert werden.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Dass der Führerschein nicht billig ist, wissen sicher viele Menschen bereits. Aber was kostet er tendenziell nun wirklich? Grundsätzlich ist mit Kosten für:

  • Beantragung vom Führerschein
  • Anmeldung in der Fahrschule und Gebühr für die Theoriestunden
  • Beträgen für die praktischen Fahrstunden

und den Kosten für die praktische und theoretische Prüfung zu rechnen.

Wer sich nicht über ein all zu dickes Sparschwein freuen 1095095_90253417_by 13dede - freeimages.comkann, muss den Traum, den Rollerführerschein zu machen, nicht gleich über Bord werfen. Bei unseren Tipps für einen günstigen Führerschein finden alle Sparfüchse sinnvolle Hinweise und Tricks, mit denen der ein oder andere Euro doch noch gespart werden kann.

Um so anschaulich es geht zu arbeiten, nennen wir zu jedem Bereich Preise. Diese sind lediglich als Beispielwert zu sehen wie die Kosten sein könnten. Natürlich bewegen wir uns dabei in einem realistischen Rahmen. Allerdings werden viele Preise von den Fahrschulen selbst festgelegt. Dazu gehören:

  1. Anmeldegebühr inklusive Theoriestunden (meist zwischen 150,00 und 200,00 Euro)
  2. Fahrstunden: Übungs- und Sonderfahrten
  3. Übungsmaterial

Aktuelles Übungsmaterial wird in jedem Fall für die Theoriestunden gebraucht und kostet durchschnittlich 30,00 bis 60,00 Euro. Die Theorie ist geteilt in:

a) Grundstoff mit 12 Doppelstunden je 90 Minuten
b) Zusatzstoff mit 2 Doppelstunden je 90 Minuten

Hinweis: Wer einen Mofaführerschein besitzt, muss nur 6 Doppelstunden Grundstoff absolvieren.

Sparfüchse aufgepasst: Im Internet, beispielsweise bei Ebay, können aktuelle,   gebrauchte Sets für weniger Geld erworben werden!

Was erwartet Fahrschüler bei der Praxisprüfung?

Anders als beim normalen PKW-Führerschein können Fahrerlaubnisse bei Zweirädern aufeinander aufbauen. Deshalb wird beim Ablegen der praktischen Prüfung zwischen zwei Fällen unterschieden.

Fall a) – Fahrschüler hat keinen Mofaführerschein

Ausfüllen eines Fragebogens mit 30 Fragen: Bestanden bei weniger als 11 Fehlerpunkten

Fall b) – Fahrschüler ist im Besitz eines Mofaführerscheins

Ausfüllen eines Fragebogens mit 20 Fragen: Bestanden bei weniger als 7 Fehlerpunkten

Wer nicht besteht, muss die Prüfung erneut ablegen und die Gebühr von 21,00 Euro nochmals entrichten! Teilweise wird die Prüfung über Tablets durchgeführt. Manche Fahrschulen erheben dafür nochmal eine Gebühr, die sie selbst einbehalten. Diese kostet in der Regel nicht mehr als 30,00 Euro.

Kostenaufstellung für die Praxisstunden beim Erwerb des Rollerführerscheins

Die Praxisstunden sind folgendermaßen gegliedert:

Übungsstunden Es gibt keine Sonderfahrten und keine Mindestanzahl an Übungsstunden. Je schneller ein Fahrschüler lernt, desto weniger Kosten kommen auf ihn zu. Im Schnitt braucht man 10 bis 15 Übungsstunden. Eine Übungsstunde mit 45 Minuten kostet im Schnitt 28,00 Euro.

Endlich ist soweit – Der Tag der praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung muss wie die theoretische separat bezahlt werden. Die Kosten liegen bei 84,97 Euro. Der Fahrlehrer berechnet in etwa denselben Betrag, da er bei der Prüfung anwesend sein muss.

Gibt es den Führerschein direkt nach der bestandenen Prüfung?

Antwort: „Jein!“

Warum ist das so?

Der Führerschein sollte rechtzeitig vor der Prüfung beantragt werden, da die Erstellung bis zu vier Wochen dauern kann. Wenn ein Fahrschüler seine Prüfung besteht und der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde, erhält er / sie einen vorläufigen Führerschein.

Damit kann in jedem Fall nach bestandener Prüfung sofort gefahren werden!

Für die Beantragung werden benötigt:

  • Passbild (rund 10,00 Euro)
  • Personalausweis
  • Sehtest (rund 10,00 Euro)
  • Erste Hilfe Kurs (bereits ab 5,00 Euro)